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Die "Landschaftsinformationssammlung NRW " umfasst objektbezogene behördliche Daten über Natur und Landschaft in NRW.

Im Kartenteil des Auskunftssystem @LINFOS finden Sie naturschutzfachliche Themen, die von der Abteilung 2 (Naturschutz und Landschaftspflege) des LANUK in Fachkatastern verwaltet werden.

Die Daten sind in fachmethodisch begründete "Kataster" aufgeteilt (z.B. Biotoptypen, Fundorte Tiere, Naturschutzgebiete, Landschaftspläne, Biotopverbundflächen etc.). Datentiefe und -qualität sind innerhalb eines Katasters stets gleich und damit vergleichbar. Jedes Kataster hat eine typische, zum Teil umfangreiche Ausstattung von Sachinformationen (Sachdaten). Durch die verschiedenen fachmethodischen Fragestellungen überlagern sich die Objekte verschiedener Fachkataster nicht selten - ein "schutzwürdiger Biotop" z.B. beinhaltet Fundorte seltener Tier- oder Pflanzenarten und ist andererseits selbst Bestandteil eines Schutzgebietes.

Zur schnelleren Zuordnung sind die Kataster in thematischen Gruppen einsortiert:

Themen in der Gruppe „Schutzgebiete“

In der Gruppe "Schutzgebiete" finden Sie die im Sinne des Bundes- oder Landesnaturschutzgesetzes ausgewiesenen Schutzgebietskategorien sowie Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung wie die europäischen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
(Nicht enthalten sind die GLB (Geschützten Landschaftsbestandteile) und ND (Naturdenkmale). Da es für diese derzeit keine gesetzliche Grundlage zur Führung eines landesweiten Katasters gibt, liegen diese per Verordnung oder in Landschaftsplänen ausgewiesenen Schutzgegenstände bei den lokalen datenführenden Stellen vor.)

Weiterführende Informationen:
https://www.umwelt.nrw.de/themen/naturschutz/natur/schutzgebiete-und-wertvolle-naturraeume
https://www.lanuk.nrw.de/themen/natur/schutzgebiete

Nationalpark (NP)

Dargestellt wird die Grenze des Nationalparks Eifel.
Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.

Weiterführende Informationen:
https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/schutzgebiete-und-wertvolle-naturraeume/nationalpark-eifel
Nationalpark Eifel
https://www.lanuk.nrw.de/themen/nationalparkeifel

Naturparke (NTP)

Der Layer zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NTP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."

Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.

Weiterführende Informationen:
https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/schutzgebiete-und-wertvolle-naturraeume/naturparke

Ramsar Feuchtgebiete (RAM)

Der Karten-Layer RAMSAR zeigt die räumliche Verteilung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971). Ursprünglich hatte die Ramsar-Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. In den letzten Jahren haben sich die Konventionsziele erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität.

Weiterführende Informationen:
OPEN NRW

FFH-Gebiete (FFH)

Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen.Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

Weiterführende Informationen:
Natura2000-Netzwerk (Umwelt.NRW)
http://n2000-netzwerk.naturschutzinformationen.nrw.de/n2000-netzwerk/de/start
Gebietsdokumente und Karten

Vogelschutzgebiete (VSG)

Der Layer zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.

Weiterführende Informationen:
Vogelschutzgebiete in NRW (LANUK)
Vogelschutzgebiete Meldedokumente (LANUK)

Naturschutzgebiete (NSG)

Der Karten-Layer Naturschutzgebiete zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."

Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.

Weiterführende Informationen:
Naturschutzgebiete in NRW (LANUK)
Naturschutzgebiete (MULNV - Umwelt.NRW)

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Typische Ausprägungen nordrhein-westfälischer Landschaften werden in Landschaftsschutzgebieten (LSG) erhalten. In dieser Anwendung sind alle in NRW ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete dargestellt.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen.

Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.

Weiterführende Informationen:
Schutzgebiete in NRW (LANUK)

Gesetzlich Geschützte Biotope = §30/§42 Biotope (gBT)

Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 Landesnaturschutzgesetzes NRW).
Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. Gem. BNatSchG § 30 Gesetzlich geschützte Biotope:

  1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
  5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,
  7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.

weitere nach §42 LNatschG in NRW gesetzlich geschützte Biotope sind:

  1. Kleinseggenrieder, Nass- und Feuchtgrünland,
  2. Magerwiesen und -weiden,
  3. Halbtrockenrasen,
  4. natürliche Felsbildungen, Höhlen und Stollen,
  5. Streuobstbestände nach Maßgabe des §42 Absatz 4.

Datengrundlage der gBT bilden die BT aus dem -->Biotopkataster

Wildnisentwicklungsgebiete (WG)

Der Karten-Layer Wildnisgebiete NRW umfasst die seit dem Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald Nordrhein-Westfalens. Diese Buchen- und Eichenaltholzbestände wurden vom LANUK NRW und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf der Grundlage einer fachlich abgeleiteten Konzeption ermittelt. In den Wildnisentwicklungsgebieten findet keine forstliche Nutzung mehr statt, die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen. Auf diese Weise werden internationale und nationale Vorgaben erfüllt und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet. Im Dienst enthalten sind gut 300 einzelne Flächen – so genannte Wildnisbiotope, die sich auf rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete - im Regelfall FFH- und/oder Naturschutzgebiete - verteilen. Insgesamt werden damit etwa 7.800 ha Staatswald aus der forstlichen Nutzung genommen. Darüber hinaus werden im Karten-Layer weitere ungenutzte Waldgebiete wie die Prozessschutzzone des Nationalparks Eifel und zwei größere aus der Nutzung genommene Gebiete eines privaten Naturschutzvereins bzw. eines Privatwaldbesitzers aufgeführt.

Weiterführende Informationen:
https://www.umwelt.nrw.de/themen/naturschutz/natur/schutzgebiete-und-wertvolle-naturraeume/wildnisgebiete
Wildniswälder NRW (LANUK)
Wildnisentwicklungsgebiete (Landesbetrieb Wald und Holz)

AlleenKataster (AL)

Dargestellt werden die bekannten gesetzlich geschützten Alleen.
In NRW stehen Alleen aus sich heraus unter gesetzlichem Schutz (§41 LNatschG).

Weiterführende Informationen:
Alleenkataster NRW (LANUK)
Alleen inkl. Förderrichtlinien (Umwelt NRW)

Sonstige Schutzgebiete (SCH) beinhaltet:

Naturwaldzellen (NWZ)

Naturwaldzellen sind naturnahe Waldbestände, die aus der Nutzung genommen wurden und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen sind. Ziel ist es, diese Gebiete, die nach Standort, Baumartenzusammensetzung und Bodenvegetation die natürlichen Waldgesellschaften gut repräsentieren, für die Forschung und Lehre in diesem Zustand zu erhalten.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.

Weiterführende Informationen:
Das Naturwaldzellen-Programm Nordrhein-Westfalen

Fischschonbezirke NRW

Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.

Weiterführende Informationen:
https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Natur-Landschaftsschutz/Fischschonbezirke

Gänseschonbezirke

Nach § 2 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2015 sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar in den „Gänseschongebieten“ Unterer Niederrhein und Weseraue von der Jagd zu verschonen.

Keine landesweiten Kataster gibt es bislang für Naturdenkmale (ND) und geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG) und Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) können auf kommunaler Ebene per Landschaftsplan oder örtlicher Satzung festgesetzt werden.

Themen in der Gruppe „Biotope“

In Gruppe "Biotope" finden Sie das Biotopkataster. Auf Basis der Ergebnisse der landesweiten Biotopkartierung sind darin Informationen zu geschützten und schutzwürdigen Biotopen, Biotopkomplexen und Lebensraumtypen enthalten.
Die gem. §30 BNatschG bzw. §42 LNAtschG gesetzlich geschützten Biotope (GBT) stellen dabei eine Auswahl aus dem Biotopkataster (BT) dar. Ebenfalls in NRW geschützt sind die Alleen (gem. §41 LNatschG)
Im Biotopkataster gibt es folgende Betrachtungsebenen.

Weiterführende Informationen:
http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/einleitung

Schutzwürdige Biotopkomplexe (BK)

Die geometrisch am wenigsten detaillierte Betrachtungsebene „BK“ führt als Grundeinheit den „schutzwürdigen Biotop“, welcher aus ökologischer Sicht oft ein Biotopkomplex ist. In den meisten Fällen liegen für diese „schutzwürdigen Biotope“ detailliertere Datenerfassungen vor, so dass sich ein „schutzwürdiger Biotop“ im Kataster aus mehreren verschiedenartigen Biotoptypenflächen zusammensetzt.

Biotoptypen (BT)

Die Biotoptypenflächen werden im Kataster durch die inhaltlich und geometrisch detaillierteste Betrachtungsebene „BT“ beschrieben.
Jeder Biotoptypenfläche ist ein „Biotoptyp“ (= ein Strukturtyp-Hauptcode) zugeordnet, welcher in seiner Definition als „abstrahierter Typus aus der Gesamtheit strukturell gleichartiger Biotope“ zuerst einmal nur eine Landbedeckungskategorie ohne ökologische Bewertung darstellt. Da aber jeder Biotoptypenfläche außer dem Strukturtyp-Hauptcode auch ein Vegetationstyp und Zusatzcodes über den ökologischen Standort, vorhandene Kleinstrukturen, Nutzungsformen und/ oder Stadienausbildung zugeordnet werden, liegen für jede Biotoptypenfläche alle Informationen vor, um sie auch einem Lebensraumtyp zuordnen zu können. Auf BT-Betrachtungsebene kodiert der "Lebensraumtyp" weitgehend einheitliche ökologische Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften oder Teile von Lebensgemeinschaften.

Unterschied Layer BT zu Layer BTAGG:

Für Objektklasse BT als kleinste Betrachtungsebene gilt die fachliche Regel, daß es genau einen Biotopcode pro Objekt geben darf. Diese kann man kartografisch gut darstellen und einfach auswerten.
Da aber die "gesetzlich geschützten Biotope" , die ehemals eine eigene Objektklasse GB waren, seit einigen Jahren in die BT überführt sind, existieren weiterhin noch Restfälle, in denen mehrere BiotopCodes in einem Biotop vorkommen (Besonders bei Komplexen, wie Fließgewässerabschnitten) Dies ist noch bei ca. 5% des BT-Bestandes der Fall. Diese Flächen sind zur Nachkartierung in den kommenden Jahren vorgesehen.

Für unterschiedliche Darstellungszwecke sind daher zwei Ansichten aus dem identischen Datenbestand generiert worden:

  • Layer BTagg aggregiert alle Codes eines BT - in dem Feld Biotopcode können mehrere durch Kommas getrennt Werte stehen (z.B. FM1, FM5, BA1)
  • Layer BT: Es gibt es für jeden Code ein eigenes Geometrieobjekt, im obrigen Beispielwürden also drei identische Flächen übereinander liegen.

BT stellt auch die Basis dar für daraus selektierte Untermengen, wie die Lebensraumtypen (dargestellt im Layer LRT) und die gesetzlich geschützten Biotope (dargestellt im Layer gBT),

Weiterführende Informationen:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/de/einleitung

Gesetzlich Geschützte Biotope = §30/§42 Biotope (gBT)

In Nordrhein-Westfalen sind bestimmte Biotope (Lebensräume für Pflanzen und Tiere) direkt gesetzlich geschützt. Der Gesetzgeber in NRW folgt damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30), wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Dieser Schutz wird im § 42 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (§ 62 in der alten Fassung) erläutert.
Die Darstellung der Gesetzlich Geschützte Biotope im Layer gBT stellt eine Teilmenge aus dem Datenbestand BT dar.

Weiterführende Informationen:
Gesetzlich geschützte Biotope (LANUK)

Themen in der Gruppe „Landschaftsinformationen“

Inhalte der Gruppen "Landschaftsinformationen" und "Fachbeitrag Natur/Landschaft" stammen aus der Regionalplanung bzw. den "Fachbeiträgen des Naturschutzes und der Landschaftspflege NRW"

Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)

Regionalplanerische Darstellung der Flächen, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen. Der Regionalplan gibt durch die BSN-Darstellungen wichtige Ziele für die Schutzgebietskonzeption vor, die die Kreise/ kreisfreien Städte in ihren Landschaftsplänen bei der Festsetzung von Schutzgebieten wie Naturschutzgebiete (NSG) zu beachten haben.
Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die - durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und - weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind. Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat.

Gebiete für den Schutz der Natur (GSN)

Plandarstellung aus dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Im LEP werden die raumordnerischen, landesweiten Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Gebiete für den Schutz der Natur sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten für den Schutz der Natur unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen (Quelle: LEP NRW).

Lärmarme naturbezogene Erholungsräume (ER)

Seitens des LANUK wurden im Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege als Planungshilfe für den Landschaftsplan und Regionalplan oder auch für die Anwendung bei der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW „Lärmarme naturbezogene Erholungsräume“ ausgewiesen.

Weiterführende Informationen:
Lärmarme naturbezogene Erholungsräume (LANUK)

Naturräumliche Haupteinheiten (NHE)

Untergliederung Nordrhein-Westfalens in Großlandschaften und naturräumliche Haupteinheiten - nach einem Vorschlag von Meynen und Schmithüsen (1953-1962).
Der Layer zeigt die Lage und räumliche Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen Deutschlands, keine Rolle.

Weiterführende Informationen:
https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/veroeffentlichungen/loebf/loebf_mitteilungen/2005/200504_web/loebfmit_200504_S9-23.pdf

Unzerschnittene Verkehrsarme Räume (UZVR)

Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie: Straßen (mit mehr als 1000 Kfz/24 h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden.

Weiterführende Informationen:
https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachinfo/uzvr

Themen in der Gruppe „Fachbeitrag Natur und Landschaft“

Biotopverbundflächen (VB)

Die vom LANUK NRW im Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege ermittelten Biotopverbundflächen von herausragender Bedeutung (Stufe I) dienen vor allem als fachliche Grundlage für die BSN im Regionalplan.

Weiterführende Informationen:
https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachinfo/biotopverbund

Landschaftsräume (LR)

Der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege beinhaltet eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in Form von Landschaftsräumen. Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft.

Weiterführende Informationen:
https://www.lanuk.nrw.de/natur/landschaftsplanung/landschaftsraeume-in-nrw
https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachinfo/landschaftsraeume

Landschaftsbildeinheiten (LBE)

Der Charakter einer Landschaft ist geprägt durch die natürlichen Gegebenheiten, kulturhistorische Einflüsse und die aktuellen Nutzungen. Das Landschaftsbild beruht auf der Erscheinung und der visuellen Wahrnehmung einer Landschaft und stellt ein wichtiges Modul des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.

Weiterführende Informationen:
https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachinfo/landschaftsbild

Themen in der Gruppe „Vegetation“

Vegetationstypen (VT)

Der Karten-Layer Vegetationstypen zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der in einem Biotoptyp vorkommenden Pflanzengesellschaften. Die vegetationskundliche Zuordnung erfolgt auf Assoziations- oder Verbandsebene.

Vegetationsaufnahmen (VA)

Die Vegetationsaufnahmen sind Basisinformationen für viele Projekte im Natur- und Umweltschutz. Die Aufnahmen geben das komplette Arteninventar an Pflanzen mit ihren Mengen- oder Deckungsanteilen an einer definierten Untersuchungsfläche wieder. Sie eignen sich zur Dokumentation von Ist-Zuständen und zur Beschreibung von Veränderungen der Vegetation. Ferner sind sie die Grundlage der Beschreibung der Vegetation und der Erfassungseinheiten der flächenhaften Vegetationskartierungen.

Themen in der Gruppe „Fundorte“

In Gruppe "Fundorte" sind die Inhalte der Fundortkataster Tiere und Pflanzen abgelegt.
Zur schnelleren Auswertbarkeit gibt es die daraus abgeleiteten gefilterte Ansichten der "Planungsrelevanten Arten NRW" und der ""Charakteristischen Arten" (=für FFH-LRT in FFH-Gebieten).Im Fundortkataster werden die Vorkommen naturschutzfachlich bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten mit Angaben zum Fundort, Datum und Kartierer gespeichert. Die Erhebungen erfolgen im Rahmen der Biotopkartierung, als spezielle Kartierungen oder durch Aufnahme von Angaben externer Spezialisten, insbesondere ehrenamtlicher Arbeitskreise und Vereine.

Fundorte Pflanzen (FP)

Weiterführende Informationen:
https://www.lanuk.nrw.de/themen/natur/artenschutz/fundortkataster

Fundorte Tiere (FT)

Weiterführende Informationen:
https://www.lanuk.nrw.de/themen/natur/artenschutz/fundortkataster

Rasterkartierung Pflanzen 2003 (RKP)

Enthält Funddaten der Erhebungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des "Verbreitungsatlas der Farn-und Blütenpflanzen NRW (HAUPTLER et al. 2003) verwendet wurden.Dargestellt werden diese Funde generalisiert in Form von Punkten, welche die Mittelpunkt die jeweiligen TK-Rasterkarten (TK25) repräsentieren.

Rasterkartierung Tiere (RKP)

Planungsrelevante Arten

Die Planungsrelevanten Arten sind eine fachliche Auswahl aus FT/FP

Weiterführende Informationen:
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start

Charakteristische Arten

Weiterführende Informationen:
https://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/download

(Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Daten im Fundortkataster um Beobachtungen handelt, die zwar Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen der Arten liefern können - da es jedoch keine landesweit flächendeckenden Funddaten zu allen Arten gibt, ersetzen diese Hinweise in der Regel keine genaueren Kartierungen vor Ort)

Weitere Informationen zu "Geschützte Arten" und eine Abfrage über das zu erwartende Artenspektrum auf Basis der Messtischblätter bietet die Seite: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start

Eingeschränkte Datennutzung (Ausnahmetatbestände gemäß Umweltinformationsgesetz):

FT und FP enthalten auch Datensätze, die einer öffentlichen Geheimhaltung unterliegen und nur behördenintern verwendet werden dürfen.

  • § 8 Abs. 1 UIG: Informationen, bei deren Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ zu erwarten wären.
  • § 9 Abs 2: (Rechte Dritter). Daten, die dem LANUK von privaten Dritten übermittelt wurden unter der Maßgabe, diese Informationen nicht allgemein zu veröffentlichen oder weiterzugegeben.

Arten, die einem besonderen Schutz unterliegen: Die Tierarten Gelbbauchunke und Schwarzstorch sowie die Pflanzenarten Glanzstendel (Liparis loeselii) und Gelber Frauenschuh (Cypripedium calceolus).

Im Infosystem @LINFOS wird die Sichtbarkeit über die das Rollen- und Rechtemanagement der Benutzerverwaltung gesteuert. Nur Nutzer, die von einem Administrator die Rechte „behördlicher Nutzer“ zugewiesen wurden, können solche Funde inkl. aller Informationen sehen. Für andere Nutzer sind sensible Informationen des Fundortkatasters verborgen.
Falls Sie Mitarbeiter einer berechtigten Behörde sind, können Sie die Administratoren dieser Seite kontaktieren, damit Ihr Nutzerkonto entsprechend angepasst wird.

Themen in der Gruppe „Massnahmen“

Gruppe "Maßnahmen" enthält mit der Objektklasse MAS die u,a. im Rahmen von MAKOs erarbeiteten Massnahmenkonzepte für FFH-Gebiete.

Massnahmen (MAS)

Weiterführende Informationen:
https://natura2000-massnahmen.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-massnahmen/de/mako

Biotopbäume (BAUM)

Themen in der Gruppe „Verwaltungsgrenzen“

  • Landesgrenze
  • Regierungsbezirke
  • Grenze der Kreise bzw. kreisfreien Städte
  • Grenze der kreisangehörigen Gemeinden

Themen in der Gruppe § 74 LNatSchG NRW – Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht (VOKAR)

Das LANUK NRW führt und veröffentlicht ein Verzeichnis über die Grundstücke, für die das Land NRW über ein Vorkaufsrecht an Grundstücken verfügt. Dies kann der Fall sein, wenn Grundstücke in Naturschutzgebieten, in FFH-Gebieten oder in Nationalparken liegen.

Weiterführende Informationen:
https://www.lanuk.nrw.de/themen/natur/vokar

Weitere Fachkataster - derzeit nicht in @LINFOS

Landschaftsplanverzeichnis (LP)

Weiterführende Informationen:
https://lp.naturschutzinformationen.nrw.de/lp/de/einleitung

FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP)

Weiterführende Informationen:
https://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/einleitung
https://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/download